Die Berufsschule der GTS
…als Bildungspartner im Bereich der Dualen Berufsausbildung ist als Lernort für die unten aufgeführten Ausbildungsberufe im Kammerbezirk Offenbach/Frankfurt bzw. für ganz Hessen zuständig.
Klicken Sie auf den Ausbildungsberuf, über den Sie mehr erfahren wollen (externer Link zu der Reihe „Ich mach’s“ des Bayerischen Rundfunks).
- Anlagenmechaniker/in
- Fachkraft für Metalltechnik (Fachrichtung Montagetechnik)
- Fachkraft für Metalltechnik (Fachrichtung Konstruktionstechnik)
- Feinwerkmechaniker/in
- Fertigungsmechaniker/in
- Fluggerätmechaniker/in
- Fluggerätelektroniker/in
- Industriemechaniker/in
- KFZ-Mechatroniker/in
- Maschinen- und Anlagenführer/in
- Mechatroniker/in
- Mechaniker/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Metallbauer/in
- Technischer Produktdesigner/in
- Werkzeugmechaniker/in
- Zerspanungsmechaniker/in
Die Berufsausbildung findet an zwei Lernorten (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb/-stätte) statt. Es ist die jeweilige Berufsschule zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.
Die Berufsschulpflicht ergibt sich aus § 62 HSchG.
Ist ein gültiger Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen worden, meldet der Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden möglichst umgehend bei der Berufsschule an und legt bei der Anmeldung eine Kopie des Ausblildungsvertrages bei.
Unterrichtet wird in der Berufsschule nach den auf Bundesebene abgestimmten Kultusministerkonferenz-Rahmenlehrplänen oder nach hessischen Rahmenlehrplänen. Die Inhalte der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb / in der Ausbildungsstätte richten sich nach der Ausbildungsordnung und dem zugehörigen Ausbildungsrahmenplan. Beide Lernorte erfüllen zeitlich und inhaltlich abgestimmt einen eigenständigen Bildungsauftrag.
Auf Antrag können auch Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in der Berufsschule aufgenommen werden, sofern sie das 10. Pflichtschuljahr erfüllt haben.