Berufsschule

Die Berufsschule der GTS

…als Bildungspartner im Bereich der Dualen Berufsausbildung als Lernort für die Ausbildungsberufe

  • Anlagenmechaniker
  • Automatenfachmann
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Feinwerkmechaniker
  • Fertigungsmechaniker
  • Fluggerätmechaniker
  • Fluggerätelektroniker
  • Industriemechaniker
  • KFZ-Mechatroniker
  • Konstruktionsmechaniker
  • Maschinen- und Anlagenführer
  • Mechatroniker
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Metallbauer
  • Technischer Produktdesigner
  • Technischer Systemplan
  • Werkzeugmechaniker
  • Zerspanungsmechaniker
  • Zweiradmechaniker

im Kammerbezirk Offenbach/Frankfurt bzw. für ganz Hessen zuständig.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den einzelnen Berufsschulbereichen.

Die Berufsausbildung findet an zwei Lernorten (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb/-stätte) statt. Es ist die jeweilige Berufsschule zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Die Berufsschulpflicht ergibt sich aus § 62 HSchG. Grundlage ist ein Ausbildungsvertrag zwischen der oder  dem Ausbildenden und der oder dem Auszubildenden bzw. deren gesetzlichem Vertreter.

Unterrichtet wird in der Berufsschule nach den auf Bundesebene abgestimmten Kultusministerkonferenz-Rahmenlehrplänen oder nach hessischen Rahmenlehrplänen. Die Inhalte der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb / in der Ausbildungsstätte bestimmen sich nach der Ausbildungsordnung und dem zugehörigen Ausbildungsrahmenplan. Beide Lernorte erfüllen zeitlich und inhaltlich abgestimmt einen eigenständigen Bildungsauftrag.

Auf Antrag können auch Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in der Berufsschule aufgenommen werden, sofern sie das 10. Pflichtschuljahr erfüllt haben.