Die Berufsschule wird von Jugendlichen besucht, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und keine weiterführende Schule oder eine von der Berufsschulpflicht befreiende Ausbildung besuchen. Für alle Auszubildenden besteht für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses Berufsschulpflicht. Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und Umschüler sind auf Antrag berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig.