Zielgruppe / Aufnahmevoraussetzungen
In die BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
- das 18. Lebensjahr am 01.08. eines jeden Schuljahres noch nicht vollendet und
- mindestens das 8. Schuljahr besucht haben
- noch keinen berufsvorbereitenden Bildungsgang bzw. eine Berufsausbildung absolviert und
- einen (qualifizierenden) Hautschulabschluss oder einen BO-Abschluss oder noch keinen Hautschulabschluss haben