FAQs

FAQs Realschule für Erwachsene

Was ist das Ziel der Realschule für Erwachsene?

Nicht jede Biografie verläuft geradlinig, manchmal muss man Umwege nehmen, um an sein persönliches Ziel zu gelangen. Die Realschule für Erwachsene bietet die Möglichkeit, einen höheren Bildungsabschluss nachträglich zu erlangen und seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Wir befinden uns in einer Zeit, in der lebenslanges Lernen immer wichtiger wird.

Wo findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet in unseren Räumen in den Gewerblich-technischen Schulen in Offenbach in der Schloßgrabengasse 10 statt, fast direkt am Offenbacher Marktplatz und somit sehr gut mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (S-Bahn und Bus).

Wie ist der Unterricht organisiert?

Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Jede Klasse hat einen festen Klassenlehrer, der die Klasse begleitet und bei Fragen und Problemen zur Verfügung steht (eine Klassenlehrerstunde pro Woche).

Welche Fächer werden unterrichtet?

Der Unterricht gliedert sich in Pflichtunterricht und Wahlpflichtunterricht.

Pflichtunterricht

Deutsch 4 Wochenstunden
Englisch 3 Wochenstunden
Hist.-politische Bildung (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde) 3 Wochenstunden
Mathematik 4 Wochenstunde
Naturwissenschaften 3 Wochenstunden
Religion/Ethik (1./2. Sem.) 1 Wochenstunde

Wahlpflichtunterricht

Arbeitslehre mit festen Anteil an Informationstechnischer Grundbildung 4 Wochenstunden
                                                 oder
Deutsch als Zweitsprache 3 Wochenstunden

Klassenlehrerstunde verpflichtende Teilnahme, ohne Bewertung

(§ 21 SfEAusgV – Fächerangebot und Stundentafel Abendrealschule )

Wann findet der Unterricht statt?

Ab August 2019 findet der Unterricht meistens an vier Wochentagen in der Zeit von 9:20 Uhr bis 14:45 Uhr statt.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Abschluss habe?

Es dauert in der Regel vier Semester, bis Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Das sind zwei Schuljahre. Eine Verkürzung ist unter Umständen möglich. Auch der Einstieg in ein höheres Semester ist ggf. möglich.

Wann werde ich in das nächste Semester versetzt?

Versetzungen erfolgen von Semester zu Semester. Während des Semesters müssen schriftliche und mündliche Leistungen erbracht sowie Hausaufgaben angefertigt werden. Um eine Versetzung zu erreichen, sollten Sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen (also eine 4 im Zeugnis). Eine Fünf im Zeugnis kann ggf. ausgeglichen werden. Mit nicht ausreichenden Leistungen in zwei Fächern ist eine Versetzung in der Regel nicht möglich.

(Grundlage: § 23 SfEAusgV  – Versetzungsbestimmungen)

Kann ich ein Semester wiederholen?

Wenn Sie die Versetzung nicht erreicht haben, können Sie ein Semester wiederholen. Ein Semester kann aber nur einmal wiederholt werden, zwei aufeinanderfolgende Semester können i.d.R. nicht beide wiederholt werden.

(Grundlage: § 23 SfEAusgV – Versetzungsbestimmungen )

Wie kann ich mir das leisten? Bekomme ich BaföG?

Die Schule ist zwar kostenlos, aber natürlich fragen Sie sich, wie Sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Ab dem zweiten Jahr (also ab dem 3. Semester) können Sie BAföG beantragen. Vorher ist das leider nicht möglich.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie unter

Ist es möglich, nebenbei zu arbeiten?

Viele unserer Studierenden arbeiten nebenbei. Die Arbeit muss auf die Zeit vor bzw. nach dem Unterricht beschränkt sein. Es gibt aber auch noch die Ferien, die natürlich unterrichtsfrei sind (Ferientermine Hessen ). Wichtig ist: Überfordern Sie sich nach Möglichkeit nicht.

Gibt es Ansprechpartner für meine persönlichen Probleme?

Ja! An unserer Schule steht Ihnen ein Team an Schulsozialarbeitern zur Verfügung, die Sie gerne beraten und unterstützen. Und zwar in allen Lebenslagen. Außerdem können Sie Ihre Fachlehrer und insbesondere Ihren Klassenlehrer ansprechen, der regelmäßig Einzelberatungen anbietet.

Wann werde ich zur Prüfung zugelassen?

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die vier Semester erfolgreich (s. Versetzung) gemeistert hat. (Grundlage: §24 SfEAusgV – Abschlussprüfungen)

Wie sieht die Prüfung aus?

Sie legen eine zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch ab und eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung in einem anderen Fach Ihrer Wahl (Arbeitslehre, Hipo oder Nawi). Wie die einzelnen Prüfungen aufgebaut sind, können Sie den Informationen auf der Seite des Kultusministeriums  entnehmen.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Abschlussprüfungen finden zweimal jährlich am Ende des vierten Semesters im Mai und Dezember statt. Welche Termine das genau sind, können Sie HIER  erfahren.

Wann kann ich mich anmelden?

Anmelden können Sie sich für das Wintersemester bis zum 01.06. (Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien) oder für das Sommersemester bis zum 31.12. (Unterrichtsbeginn im Februar) persönlich zu unseren Öffnungszeiten . Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, kann eine Anmeldung bis zum ersten Unterrichtstag erfolgen.

Gibt es einen Aufnahmetest?

Ja. Ihre Deutschkenntnisse werden vor Aufnahme getestet. Wenn Sie alle nötigen Unterlagen bei uns eingereicht haben, bekommen Sie eine Einladung zu dieser Aufnahmeprüfung im Fach Deutsch.

Was brauche ich zur Anmeldung?

Bringen Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular und die entsprechenden Nachweise mit.

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde oder Personalausweis, Pass bzw. Aufenthaltserlaubnis (Kopie), bitte das Original vorlegen
  • Lebenslauf mit Dokumentation der Lernbiographie
  • Aktuelles Passfoto
  • Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Kopie)
  • Letztes Zeugnis der beruflichen Schule, sofern vorhanden (Kopie)
  • Nachweis der aktuellen und/oder bisherigen beruflichen Tätigkeit (Kopie)
  • Prüfungszeugnisse, Nachweise der beruflichen Qualifikationen, Zertifikate von Bildungsträgern, sofern vorhanden (Kopie)

Wo finde ich weitere Informationen?

Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums  und natürlich bei uns. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder wenden Sie sich an Frau Deck deck[at]gts-offenbach.de.

Die gültige Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene finden Sie HIER .