Corona-News

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Stand 23.11.2022

Die Hessische Landesregierung hat einen weiteren Schritt unternommen, um coronabedingte Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits ab Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schulschreiben des Ministeriums vom 22.11.2022:

Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

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Stand 01.05.2022

Folgende Regelungen gelten laut Ministerschreiben ab dem 02.05.22:

Ab Montag, 02.05.22 wird im Unterricht nicht mehr getestet. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den in der Schule Beschäftigten bis zu den Sommerferien wöchentlich 2 Schnelltests als freiwilliges Testangebot zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können sich in der Verwaltung eine 5er Packung Schnelltests abholen. Da die Tests nur als verschlossene Packung ausgegeben werden dürfen, wird der Name und das Ausgabedatum der Tests notiert, nach frühestens 2 ½ Wochen können sich die SuS das nächste Paket holen. Das gleiche gilt für die Lehrkräfte und sonstige Bedienstete in der Schule.  Eine weitere Dokumentation z.B. über die Durchführung der Tests ist nicht mehr vorgesehen. Tests werden nur persönlich übergeben, eine Mitgabe an Mitschülerinnen oder Mitschüler ist nicht zulässig.

Die Isolation im Falle einer Ansteckung wird auf 5 Tage reduziert. Falls nach 5 Tagen weiterhin Symptome vorhanden sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis 48 Std. Symptomfreiheit besteht. In diesen ersten 48 Std. sind die SuS vom Unterricht befreit.

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sind nicht verpflichtet, der Schule den Grund einer Erkrankung, also auch nicht eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, zu melden. Sollte der Schule jedoch eine solche Infektion bekannt werden, so ist die Schule weiterhin verpflichtet, diese dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Zeitgleich ist auch das zuständige Staatliche Schulamt zu informieren. Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal des Landes sind verpflichtet, der Schule eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu melden. Die Meldungen werden wie bisher durch die Verwaltung vorgenommen.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler nur noch mit ärztlichen Attest möglich.

Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht wird empfohlen. Entsprechende Regelungen finden sich im Hygieneplan 10.0, der ebenfalls am Montag, dem 2. Mai 2022, in Kraft tritt

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Stand 04.04.2022

Wir testen weiterhin dreimal pro Woche. Ab Montag (04.04.2022) entfällt aber die Maskenpflicht. Wir bitten Sie / Euch dennoch, die Masken weiterhin zu tragen. Insbesondere in Hinblick auf die bevorstehenden Prüfungen in beinahe allen Schulformen ist uns allen sehr daran gelegen, dass niemand erkrankt bzw. in Isolation oder Quarantäne muss. Je mehr eine Maske tragen, desto geringer ist die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen für alle.

Die aktuellen Auslegungshinweise für Hessen finden Sie HIER.

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Stand 24.02.2022

Wir testen weiterhin dreimal pro Woche. Ab Dienstag, dem 22. Februar 2022, wird jedoch die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von 14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Ab Montag, dem 7. März 2022, müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken mehr am Platz tragen. Sie können selbstverständlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen, was wir angesichts der noch immer sehr hohen Inzidenzen in der Stadt auch dringend empfehlen! Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen.

Alle Infos hierzu finden Sie im Schreiben des Kultusministers vom 23.02.2022, das Sie hier einsehen können: 2022-02-23_Ministerschreiben an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler

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Stand 21.12.2021

Die aktuell für den Schulbetrieb geltenden Maßnahmen werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen im Kultusministerium auch nach den Weihnachtsferien fortgesetzt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir nach den Weihnachtsferien voraussichtlich mit denselben Regelungen in den Schulalltag starten werden, wie Sie sie aktuell vor den Weihnachtsferien bereits kennengelernt und eingeübt haben: das Tragen von Masken auch am Sitzplatz, Testungen 3x pro Woche.

In den Weihnachtsferien gilt das Testheft für Schülerinnen und Schüler nur bedingt. Aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung hat es keine Gültigkeit bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Im ÖPNV müssen alle über 6 Jahren in den Ferien einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Bitte beachten Sie bei Reisen ins Ausland unbedingt die Einreise- und Quarantäneregelungen! Diese finden Sie tagesaktuell auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Am 20.01.2022 wird erneut ein mobiles Impfteam für Erst-, Zweit- oder Boosterimpfungen im Haus sein.

Den aktuellen Elternbrief des Kultusministers finden Sie hier zum Download:

Ministerschreiben an Eltern, Schülerinnen und Schüler 20.12.2021.

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Stand 17.11.2021

Das Stadtgesundheitsamt ordnet erneute eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz an. Diese Maskenpflicht gilt zunächst bis zu den Weihnachtsferien.

Anordnung_OF_20211116

Am 02.12.2021 wird ein mobiles Impfteam an der Schule sein. Sollten Sie eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung benötigen, können Sie sich in die Liste im Sekretariat eintragen. Für eine Auffrischungsimpfung (sog. „Booster“) kommen alle in Betracht, die vor dem 16.06. ihre Zweitimpfung erhalten haben oder einmalig mit Johnson&Johnson geimpft wurden.

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Stand 09.11.2021

Vielen Dank an alle, die die Maske auch weiterhin tragen. Da die Infektionszahlen rasant nach oben gehen, hat die Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen. Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler müssen sich statt zwei- nun wieder dreimal pro Woche testen. Wir empfehlen den Test aber auch allen anderen bereits geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern. Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht an der Schultestung teilnehmen (z.B. bei Verspätungen) darf ein Test in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.

Wir appellieren erneut an alle noch ungeimpften Mitglieder der Schulgemeinschaft: Lassen Sie sich impfen!

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Stand 05.11.2021

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 08.11. die Maskenpflicht am Sitzplatz ausläuft. Ab dem 8. November müssen Schülerinnen und Schüler nur noch in den Schulgebäuden (Flure, Treppenhäuser) eine Maske tragen. Unabhängig davon, bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aber darum, dass die Maske auch im Klassenraum getragen wird. Die Fallzahlen in Offenbach unter den Schülergruppen ist sehr hoch und sie steigt weiter. Mit der verordneten Lockerung werden wir diesen Trend sicherlich nicht stoppen. Einige unserer Schüler*innen und Lehrer*innen gehören entweder selbst zur Risikogruppe oder leben mit Angehörigen zusammen, die einer solchen angehören. Diese gilt es nach wie vor zu schützen.

Auch die Quarantänebestimmungen werden angepasst. Bei einem Corona-Fall in einer Schulklasse muss künftig grundsätzlich nur noch das positiv getestete Kind/der positiv getestete Jugendliche unmittelbar in Quarantäne.

Es wird weiterhin wieder zweimal pro Woche getestet. Auch hier bitten wir dringend darum, dass diese Tests auch von Geimpften durchgeführt werden. Wir sind mit dieser Strategie in den letzten Wochen einigermaßen gut gefahren und konnten Infektionsketten innerhalb der Schule verhindern. Auch wenn es heißt „There is no glory in prevention“ – wir möchten die Präventionsmaßnahmen gerne aufrechterhalten. Bitte helfen Sie dabei!

Sollten Sie oder ihre Kinder noch immer nicht geimpft sein, steht ihnen nur wenige Meter von der Schule entfernt eine Impfmöglichkeit im Bernhardbau der Stadt Offenbach zur Verfügung. Dort können Sie ohne Termin ihre Erst- oder Zweitimpfung und bei Anspruch auch den Booster erhalten.

Öffnungszeiten Impfstation:
Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis  18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 20:00 Uhr
Freitag 10:00 bis 21:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr

Adresse Impfstation:
Herrnstraße 61
63065 Offenbach

Das Schreiben des Stadtgesundheitsamtes finden Sie hier: Aufhebung Maskenpflicht 08112021

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Stand 18.10.2021

Nach den Herbstferien startet das Land Hessen mit zwei Präventionswochen in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das bedeutet: Es besteht eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz und die Testungen finden an drei Tagen in der Woche statt.

Eine Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt. Wir bitten aufgrund der noch immer nicht ausreichenden Impfquote innerhalb vieler Klassen dennoch darum, dass sich auch Geimpfte/Genesene testen lassen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. Die Tests innerhalb der Schule bleiben vorerst kostenlos.

Beachten Sie bitte außerdem, dass die Tests in Testzentren ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sind für alle, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Wenn die schulinterne Testung versäumt wird (z.B. wegen Verspätung), muss der volljährige Schüler oder die volljährige Schülerin einen kostenpflichtigen Test aus einem Testzentrum vorlegen oder darf nicht am Unterricht teilnehmen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie wie immer den Seiten des Kultusministeriums und der Stadt Offenbach, die davon ggf. abweichen können.

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Stand 17.09.2021

Nach den Präventionswochen nach den Sommerferien wird die Maskenpflicht auch am Sitzplatz vorerst bis zu den Herbstferien verlängert. Die Testungen finden ab nächster Woche zwei- statt dreimal pro Woche statt.

Grund für die verlängerte Maskenpflicht ist die deutlich zu niedrige Impfquote auch bei unseren Schüler*innen trotz STIKO-Empfehlung und die damit einhergehende sehr hohe Inzidenz bei Jugendlichen in der Stadt Offenbach.

Bei Auftreten eines positiven Schnelltests im Rahmen der Schultestungen gelten die Quarantäne-Regeln der Stadt.

Wir bitten Sie weiterhin, dass Sie nur symptomfrei am Unterricht teilnehmen, die Testungen ernst nehmen und auch pünktlich erscheinen und bei einem positiven Test in Ihrem Umfeld Vorsicht walten zu lassen, auch wenn Sie nicht unmittelbar in Quarantäne geschickt werden (Masken zuverlässig tragen, Abstand halten, regelmäßige Tests).

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Stand 28.08.2021

Es gelten die aktuellen Quarantäneregeln des Bundes bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet (z.B. derzeit die Türkei, Gebiete Griechenlands, Ägypten,, Marokko, Kosovo etc.). Für mindestens die ersten beiden Schulwochen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf dem gesamten Schulgelände (auch auf dem Pausenhof und am Platz).

Die Schüler*innen testen sich in den nächsten beiden Wochen dreimal pro Woche. Geimpfte und genesene Personen sind nach Vorzeigen eines jeweiligen Nachweises von der Testpflicht befreit. Wir appellieren dennoch auch für diese Gruppe für eine regelmäßige Testung.

Die Testergebnisse werden von einer Lehrkraft in Zukunft in einem Testheft vermerkt. Dieser Nachweis kann zusammen mit einem Ausweisdokument zum Beispiel bei der Freizeitgestaltung genutzt werden (analog zum sog. „Bürgertest“).

Die Stadt stellt großzügige Impfangebote ohne Terminvereinbarungen für alle ab 12 Jahren zur Verfügung. Bitte machen Sie davon Gebrauch.

Alle Informationen der Stadt Offenbach finden Sie auf den Seiten der Stadt.

Alle allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb nach den Ferien finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.

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Stand 05.07.2021

Das Stadtgesundheitsamt teilt Folgendes mit:

Falls eine Corona-Erkrankung in einer Schulklasse auftritt bedeutet dies:

  • Wenn alle anderen Maßnahmen beachtet und umgesetzt wurden (Händehygiene, negativer Test, ausreichende Querlüftung), ermittelt das Amt die engen Kontaktpersonen, die im Umkreis von 1,50 m gesessen haben und setzen diese in häusliche Quarantäne für 14 Tage ab dem letzten Kontakt.
  • Alle anderen Schüler:innen gehen weiter zur Schule, tragen aber dann für die mögliche Inkubationszeit eine Maske auch im Unterricht am Platz. 
  • Die Schüler:innen, die während der Kontaktsituation zur erkrankten Person eine Maske getragen haben, müssen nicht in Quarantäne, auch wenn sie neben dem Index gesessen haben. 
  • Hat der Index immer eine Maske im Unterricht am Platz getragen und wurde ausreichend quergelüftet, gelten die übrigen Schüler:innen nicht als enge Kontaktpersonen und müssen daher nicht in Quarantäne.
  • Am Ende der Quarantänezeit müssen alle (Index und Kontaktpersonen) einen negativen Test (PCR-Test) nachweisen, damit die Quarantäne beendet werden kann. In der Regel wird dieser Test vom Gesundheitsamt organisiert.

Wir raten daher weiterhin dringend zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes auch am Platz. 

Bitte beachten Sie außerdem die Quarantäneregeln bei Reisen ins Ausland, insbesondere in oder aus Risikogebieten oder Risikovariantengebieten. Aktuelle Informationen hierzu finden sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach und beim Auswärtigen Amt.

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Stand 25.06.2021

Seit dem 09.06.2021 befinden wir uns mit allen Klassen wieder in Vollpräsenz. Ab heute, 25.06.2021, ist die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz seitens des Landes Hessen aufgehoben. Das bedeutet: Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gebäude, am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.

Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil unserer Schüler*innen noch nicht den vollständigen Impfschutz hat und die Delta-Variante in Hessen auf dem Vormarsch ist, bitten wir alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen, weiterhin eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen, wenn die nötigen Abstände nicht eingehalten werden können. Das ist in einem vollbesetzten Klassenzimmer der Fall. Auch das RKI empfiehlt weiterhin das Tragen medizinischer Masken in geschlossenen Räumen. Es sind nur noch wenige Wochen bis zu den Sommerferien und niemand hat ein Interesse daran, an COVID zu erkranken, andere anzustecken oder sich in Quarantäne zu begeben. Daher die dringende Bitte, die Masken weiterhin auch am Platz zu tragen, um uns allen unbeschwerte und wohlverdiente Sommerferien zu ermöglichen.

Weiterhin besteht die Testpflicht (2x pro Woche) als Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.

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Stand 21.05.2021

Es ist so weit: Die Inzidenz in Offenbach liegt die erforderliche Anzahl an Tagen unter 165. Das bedeutet, dass wir ab dem 25.05. in den Wechselunterricht für alle Klassen starten können. Manche Klassen müssen gar nicht geteilt werden, weil sie klein genug sind. Wenn Ihre Klasse geteilt wird, erfahren Sie das von Ihrer Klassenleitung.

Nach wie vor gelten die bekannten Regeln: Maske, Abstand, Lüften. Hinzu kommen die Schnelltests, die wir zweimal pro Woche in der Schule anbieten. Nur mit negativem Testergebnis ist die Teilnahme am Unterricht in der Schule möglich! Wer sich nicht in der Schule testen möchte, der kann auch ein aktuelles Testergebnis eines anerkannten Testzentrums vorlegen.

Wir freuen uns riesig, alle wiederzusehen!

Sobald die Inzidenzen stabil unter 100 sind, können wir weitere Öffnungsschritte vornehmen.

Beachten Sie bitte auch die Seiten des Hessischen Kultusministeriums, die den Stufenplan für weitere Öffnungen erläutern.

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Stand 17.04.2021

Am Montag, 19.04.21, findet an den Gewerblich-technischen Schulen für alle Abschlussklassen Präsenzunterricht statt. Neu ist hier, dass die Klassen der BÜA Stufe 1, in denen keine Prüfung geschrieben wird, nicht mehr als Abschlussklasse zählen. Das betrifft die Klassen BÜA20a,c,d und e. Diese Klassen werden ab nächster Woche in den Distanzunterricht gehen. Um dies zu organisieren, treffen sich die Klassen am Montag in der Schule (Testpflicht beachten, Ausnahme: BÜA 20c – bereits ab Montag im Distanzunterricht). Die betroffenen Schüler*innen wurden hierzu bereits über die klasseninternen Kanäle informiert (schulcloud, E-Mails, Teams etc.). Die Klasse BÜA20b und alle Klassen der BÜA Stufe2 gelten weiterhin als Abschlussklassen.

Die Q2 des Beruflichen Gymnasiums gilt nach wie vor als Abschlussklasse und wird präsent beschult.

Alle anderen Klassen verbleiben im Distanzunterricht. Der Unterricht findet wie vor den Ferien nach Stundenplan über MS Teams statt.

Die Abiturprüfungen werden wie geplant stattfinden, das Tragen einer (möglichst medizinischen) Maske ist während der Prüfung Pflicht. Für ausreichende „Atempausen“ wird gesorgt.

Tests: Die Schüler haben zweimal in der Woche zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Wer diese Zeitfenster verpasst und kein negatives Testergebnis eines anerkennten Testcenters vorlegen kann (Selbsttests ausgeschlossen), kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Präsenzunterricht findet ausschließlich für diejenigen statt, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Bitte bringen Sie die für die Testung notwendige Einverständniserklärung mit.

Wir verweisen vor allem für die Schüler*innen im Distanzunterricht nochmals darauf, dass unsere Schulsozialarbeit und die Lehrer*innen Ihres Vertrauens jederzeit auch bei persönlichen Problemen ansprechbar sind.

Wir entschuldigen uns für die recht späten Informationen, die aber auch uns erst endgültig am Freitag Vormittag erreicht haben.

Halten Sie weiterhin durch und lassen Sie uns diese herausfordernde Zeit gemeinsam so gut es geht bewältigen!

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Stand 13.04.2021

Das Kultusministerium informierte gestern Abend in einer Pressekonferenz darüber, wie es mit den Schulöffnungen nach den Osterferien weitergehen soll. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an den Umsetzungen. Statt eines Testangebots soll nun eine Testpflicht herrschen. Ohne negativen Schnelltest ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Wir bitten daher dringend, die Einverständniserklärung, die Sie HIER finden, am ersten Präsenztag unterschrieben mitzubringen.

Grundsätzlich sind alle Abschlussklassen im Präsenzunterricht, alle anderen erhalten bis auf Weiteres Distanzunterricht.

Nähere Informationen zu einzelnen Klassen, Zeiten und das genaue Vorgehen der Testungen erhalten Sie in Kürze hier und auf unseren Social-Media-Kanälen.

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Stand: 12.04.2021

Wie es mit dem Präsenzunterricht/Distanzunterricht  an unserer Schule nach den Osterferien weitergeht, ist uns noch unklar. Wir warten auf die Entscheidungen der Politik aus Stadt, Land und Bund. Sobald wir diesbezüglich neue Informationen haben, informieren wir Sie umgehend auf dieser Seite und auf unseren Social Media Kanälen bei Facebook und Instagram.

Darüber hinaus und unabhängig davon hier die Informationen, die uns vorliegen:

1. Antigentests nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle weiteren an der Schule tätigen Personen

ab Montag, 19. April 2021 haben alle die Möglichkeit, sich zweimal in der Woche anlasslos selbst auf das Coronavirus zu testen. Die Tests stellt die Schule zur Verfügung. Die Teilnahme an den Tests ist kostenfrei und freiwillig. Die Testung in der Schule ist darüber hinaus unabhängig von einer zusätzlichen Inanspruchnahme des sogenannten „Bürgertests“, der von geschultem Personal durchgeführt wird, möglich. Teststellen in Offenbach finden Sie auf den Internetseiten der Stadt.

Wir bitten im Interesse eines sicheren Schulbetriebs bei einer sehr hohen Inzidenz in Offenbach dringend um die zuverlässige Inanspruchnahme dieses Angebots. Nur so können neben den nach wie vor geltenden AHAL-Regeln im Moment potentielle Infektionen in der Schule verhindert werden.

Das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums finden Sie HIER.

Eine Anleitung zum Selbsttest ist HIER hinterlegt, die Lehrkräfte werden die Durchführung anhand eines Videos vor Ort nochmals erläutern.

Wir bitten dringend um das Mitbringen der Einwilligungserklärung. Diese können Sie HIER herunterladen.

Wie mit positiven Selbsttests zu verfahren ist, können Sie dem HIER verlinkten Ablaufdiagramm entnehmen.

2. Abiturprüfungen

Die Abiturprüfungen finden nach den Ferien wie geplant statt. Unsere Abiturient*innen haben alle nötigen Informationen zur Durchführung und den geltenden Hygienevorschriften bereits vor den Ferien erhalten. Das Tragen einer (bitte medizinischen) Maske ist auch bei den schriftlichen Prüfungen Pflicht, es werden „Maskenpausen“ ähnlich wie Toilettenpausen organisiert. Auch hier gilt, dass sich die Schüler*innen vor den Prüfungen selbst testen. Das verringert das Risiko einer Quarantäne bzw. Infektion für den gesamten Abiturjahrgang und ermöglicht hoffentlich eine Durchführung des Abiturs wie geplant. Wir bitten unsere Schüler*innen also auch hier dringend um eine zuverlässige Selbsttestung zur Sicherheit aller Beteiligten.

3. Reisen

Wir weisen darauf hin, dass sich alle, die in den Ferien verreist sind, über die geltenden Tests bei Einreise bzw. über die Quarantänepflicht bei Reisen aus Risikogebieten informieren müssen und diese Regelungen einzuhalten sind. Dazu sind HIER die wichtigsten Bestimmungen verlinkt bzw. zusammengefasst.

4. Hilfe bei Problemen

Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation für alle belastend ist. Das Kultusministerium und die Landesschüler*innenvertretung haben dazu ein Schreiben veröffentlicht, das wichtige Links zu Beratungsstellen und Tipps enthält. Das Schreiben ist HIER hinterlegt. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass alle unsere Schüler*innen nach wie vor jederzeit ein offenes Ohr für alle möglichen Probleme bei unseren Team der Schulsozialarbeit finden. Frau Baghdadi und Herr Hollstein sind für Euch da! Ihr erreicht die Schulsozialarbeit am besten per E-Mail (baghdadi@gts-offenbach.de – hollstein@gts-offenbach.de). Auch online-Beratungen sind möglich. Keiner muss diese Zeit alleine durchstehen!

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Stand: 19.02.2021

Ab Montag, 22.02.2021 kommen die Schüler*innen der Q2 zurück in den Präsenzunterricht. Die Q4 bleibt natürlich im Präsenzunterricht. Für die E-Phase gilt weiterhin der Distanzunterricht.

Für die Berufsschule ändert sich zunächst nichts. Das gesamte zweite Ausbildungsjahr befindet sich im Präsenzunterricht, zusätzlich die Klassen 811 (Technische Produktdesigner*innen) und 821 (Metallbauer*innen), da die Mehrheit vor den Sommerferien in die Prüfung gehen.

Die AHA-Regeln haben sich nicht geändert. Halten Sie Abstand zu Mitarbeiter*innen und Mitschüler*innen. Die Räume werden mindestens alle 20 Minuten gelüftet. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl im Unterricht als auch auf dem gesamten Schulgelände.

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Stand: 07.01.2021

Ab Montag bis zunächst 31.01.2021 gelten folgende Regelungen:

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen unter Einhaltung aller Hygieneregeln (Maske, Abstand etc.).

Dazu zählen:

  • BG: Q3
  • BS: alle Klassen, die vor der Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) stehen: 901, 907, 902, 903, 904, 911, 921, 922, 931, 941, 951 (halbe Klasse), 952 (komplett), 953 (halbe Klasse)
  • BÜA: alle Klassen, Achtung: 20a, 20d und 20e im Wechselunterricht (Klassenlehrer informieren euch)
  • RsfE: R198a, R198b
  • Fachschule für Technik: 991

Distanzunterricht für alle anderen Klassen:

  • Distanzunterricht möglichst nach Stundenplan (einloggen zu regulären Unterrichtszeiten)!
  • Der Unterricht findet über Videokonferenzen/Arbeitsaufträge etc. statt!
  • Unbedingt genutzte Lernplattformen zeitnah checken (Teams etc.)!
  • Eine Bewertung der im Distanzunterricht erbrachten Leistungen ist möglich!

Prüfungen, Klassenarbeiten/Klausuren:

  • Die Abschlussprüfungen in der RsfE (Klasse 192) finden planmäßig statt (dazu zählt auch die Abgabe der Hausarbeit)!
  • Klassenarbeiten für Klassen im Distanzunterricht sind i.d.R. abgesagt, die Bewertung bezieht sich auf die erbrachten Leistungen bis zum 16.12. Für Klassenarbeiten, die nicht aufschiebbar sind, können Klassen, die sich im Distanzunterricht befinden, einbestellt werden!
  • Die ausstehenden Klausuren in der Q1 finden statt!

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Stand: 21.12.2020

Wir wünschen erholsame Weihnachtsferien und warten gespannt, was danach passieren wird. Wir informieren Sie auf dieser Seite, auf Facebook und Instagram über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs.

Bitte beachten Sie die rechtlichen Regelungen des Bundes, der Länder und der Stadt Offenbach. Sollten Sie entgegen aller Empfehlungen einen Auslandsaufenthalt planen, beachten Sie bitte die geltenden Quarantäneregelungen. Sie finden diese — HIER.

Bleiben Sie gesund!

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Die BÜA Stufe 1 darf die kommende Woche zuhause bleiben! Da diese Schüler die letzten drei Wochen im Praktikum waren und wir eine erneute Durchmischung für zwei verbleibende Tage nicht verantworten wollen, ist der Präsenzunterricht für die BÜA Stufe 1 ab Montag bereits ausgesetzt. Es werden aber Aufgaben an euch verteilt!

Abgesehen davon bleiben wir am Montag und Dienstag in unserem „normalen“ Betrieb. Von Mittwoch bis Freitag wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Anders als vom Bund empfohlen, werden die Schulen in Hessen vor den Weihnachtsferien nicht geschlossen. Grund sei die womöglich nicht umsetzbare Betreuung zuhause, sagte Bouffier. Wer zuhause bleiben könne, solle dies tun. Wir gehen davon aus, dass alle Schüler*innen unserer Schule ab Mittwoch zuhause bleiben, da alle alt genug sind, auf sich selbst aufzupassen. Da aber lediglich die Präsenzpflicht aufgehoben wurde, werden wir euch im Distanzunterricht beschulen. Alles Weitere erfahrt ihr über eure Lehrer*innen am Montag/Dienstag und/oder via MS Teams oder sonstigen Lernplattformen, die ihr benutzt.

Stay safe!

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19.10.2020

Aufgrund steigender Fallzahlen gelten die neuen Regeln der Stadt Offenbach, die sie HIER in einer Übersicht finden. Im öffentlichen Raum außerhalb der Schule dürfen sich aktuell nicht mehr als 3 Personen zusammen aufhalten. Die derzeit geltenden Maßnahmen entnehmen Sie bitte stets der Internetseite der Stadt Offenbach.

14.10.2020

Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien – Rückkehr aus Risikogebieten

Die 7-Tage-Inzidenz für Offenbach liegt momentan über 80 (Stand 14.10.). Die Stadt hat damit die höchste Warnstufe in Hessen erreicht. Wir lassen nach den Herbstferien für mindestens eine Woche die Maske auf und schützen so uns und andere. Der Sportunterricht findet kontaktlos statt. Bitte helfen Sie alle mit, die Pandemie einzudämmen, indem Sie dieser Anordnung Folge leisten und auch in den Pausen den Abstand von 1,5 Metern wahren. Das gilt selbstverständlich auch außerhalb des Schulgeländes. Im öffentlichen Raum außerhalb der Schule dürfen sich aktuell nicht mehr als 5 Personen zusammen aufhalten. Die derzeit geltenden Maßnahmen entnehmen Sie bitte stets der Internetseite der Stadt Offenbach.

Eine gute Übersicht, was in Offenbach gerade erlaubt ist und was nicht, finden Sie auf dieser Grafik.

Was Sie bei einem Urlaub in Deutschland oder im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, gelten die Bestimmungen des Bundeslandes Hessen. Sie sind verpflichtet, sich selbstständig über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu informieren. Es drohen teilweise empfindliche Bußgelder bei Nichtbeachtung.